Als Arbeitgeber gehen Sie
mit der bAV auf Nummer sicher

smart|pension eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem für geschäftsführende Gesellschafter sowie Führungskräfte. Wir bieten folglich eine effiziente und liquiditätsschonende Altersversorgung, und das ganz ohne Bilanzberührung für Sie als Arbeitgeber. smart|pension in der Entgeltumwandlung ist ein interessantes Vorsorgemodell für Ihre Mitarbeiter und gibt Ihnen als Arbeitgeber ein einzigartiges Instrument zur Mitarbeiterbindung an die Hand.

Der Finanzierungsbedarf ist bei uns für den Arbeitgeber deutlich geringer als bei klassischen bAV‘s.

Für Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter:
Ein innovatives Versorgungskonzept mit echtem Mehrwert

Wenn Sie sich als Arbeitgeber sich für smart|pension entscheiden, haben Sie durch unsere digitale Vermögensverwaltung jederzeit Einsicht in die Wertentwicklung. Als Arbeitgeber bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine innovative bAV als Zusatzleistung an.

Das sind Ihre Vorteile

smart|pension lohnt sich für den Arbeitgeber sowie den Arbeitnehmer.

Für Arbeitgeber

– Die Arbeitgeberbeiträge sind in nahezu unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabefrei und voll als Betriebsausgabe abzugsfähig.

– Der Finanzierungsbedarf für den Arbeitgeber ist deutlich geringer als bei klassischen Absicherungen.

– Überzeugendes Preis-/Leistungsverhältnis

– Hohes Motivationsinstrument für Führungskräfte und Belegschaft – stellen Sie sich mit uns dem War for Talents.

– Ideale GGF-Versorgung in der Rentenphase/Insolvenzschutz. Was bis zur Insolvenz eingezahlt wurde wird vollständig ausgezahlt.

– Auch für größere Versorgungslücken tauglich

– Bilanzneutral und variabel gestaltbar

Für Arbeitnehmer

– Deutlich mehr Rente bei gleichem Aufwand

– Lebenslang garantierte Altersrente

– Höchste Rente (sowie höchster Rentenfaktor) in Bezug auf die Summe der eingezahlten Eigenbeiträge

– 1% garantierte Rentensteigerung

– Hinterbliebenenleistung

– 100% Insolvenzschutz

– Beiträge vom Arbeitnehmer sind bis zu 4% der Renten-Beitragsbemessungsgrenze von der Sozialversicherung befreit

Kurz erklärt, wie kommen Sie zu Kalkulationsgewinnen

Der Rentenfaktor ist fest und beträgt im Standard Leistungsmerkmal (SP21) 37,86 pro 10.000 EUR Vorsorgekapital. Individuelle Leistungsmerkmale können auf Wunsch kalkuliert werden. Alternativ zur Rente können Arbeitnehmer auch eine Kapitalzahlung wählen. Kalkuliert wird mit einer Lebenserwartung von rund 94 Jahren und konservativen Renditeerwartung in Höhe von 2,5 % in der Rentenphase. Wird der Arbeitnehmer allerdings älter als 94 Jahre oder erfüllen sich die Renditeerwartungen in der Rentenphase nicht, springt der Arbeitgeber ein. Im umgekehrten Fall kommen dem Arbeitgeber die Risikogewinne zugute.

Bei einer höheren Anzahl an Mitarbeitern (Kollektiv) erhöht sich der Kalkulationsgewinn.

In der Grafik sehen Sie bei nur fünf Mitarbeitern Ihre erwarteten Kalkulationsgewinne bei smart|pension. Wir haben zum Vergleich mit unseren Werten die Heubeck-Richttafeln als Grundlage aller renommierten Versicherer herangezogen.

Rechenbeispiel Kollektiv
Vorgabe Jahresrente: 1.000,00 €