Keine Frage bleibt
unbeantwortet

Manche Begriffe der bAV sind Ihnen noch unklar und einige Fragen bleiben offen? Wir geben Ihnen die Antworten darauf.

smart|pension macht‘s anders und einfacher.

Die Wichtigsten Begriffe  auf
einen Blick

bAV

Betriebliche Altersversorgung ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse wird im Betriebsrentengesetz (§ 1b Abs. 4 BetrAVG) als eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung definiert, die betriebliche Altersversorgung durchführt und dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt.

ETF’s

(engli.: Exchange Traded Funds) Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung eines Indexes – zum Beispiel des deutschen Leitindex DAX – oder mehrerer Indizes abbildet. Im Kern vereinen ETFs die Vorteile von Aktien und Fonds in einem Produkt.

Rentenfaktor

Die monatliche Rente ermittelt sich zu je 10.000 EUR der Summe der Versorgungsbeiträge bzw. Höhe der Ablaufleistung aus der Rückdeckungsversicherung.

Heubeck-Richttafeln

Die Heubeck Richttafeln sind die allgemein anerkannten biometrischen Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen zu unserer bAV –
smart|pension

  • Die Anwartschaft bleibt dem ausgeschiedenen Mitarbeiter erhalten.
  • Der neue Arbeitgeber kann Mitglied im Versorgungswerk werden und die Versorgung fortführen.
  • In Absprache mit dem Versorgungswerk können bestehende Versorgungszusagen / laufende Renten erhöht werden.
  • Neue Versorgungsberechtigte können beitragsfrei in das Versorgungswerk aufgenommen werden.
  • Die Gewinne können als weiterer „Puffer“ für eine evtl. Nachschusspflicht genutzt werden.
  • Zu einer Nachschussverpflichtung kann es kommen, wenn alle Versorgungsberechtigten über ca. 94 Jahre alt werden und die Kapitalanlage 2,5 % im Durchschnitt nicht erwirtschaftet.
  • Grundsätzlich gilt, je größer das Kollektiv im Unternehmen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit in eine Nachschusspflicht zu kommen.
  • Umgekehrt werden durch die Kapitalanlage und Kalkulationsgewinne Liquiditätsreserven geschaffen.
  • Die Kapitalanlage in der Rentenbezugsphase hat seit 01.01.2006 bis 31.12.2019 eine durchschnittliche Rendite von 4,12 % p.a. erwirtschaftet.
  • Vor Rentenbeginn wir das Vertragsguthaben an die Erben ausgezahlt. Gibt es keine Erben, wird das Vertragsguthaben dem Trägerunternehmen gutgeschrieben.
  • Nach Rentenbeginn werden 60% der Rente an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Gibt es keine Erbberechtigten, wird das Vertragsguthaben dem Trägerunternehmen gutgeschrieben.

Vor Rentenbeginn:

  • Die Aufnahmegebühr beträgt 645,- EUR einmalig.
  • Die monatliche Verwaltungsgebühr beträgt 8,20 EUR je versorgungsberechtigter Person.
  • Beide Kostenpunkte werden separat ausgewiesen und sind zusätzlich zum Versorgungsbeitrag zu entrichten.

Nach Rentenbeginn:

  • Kostenfrei! Das VdW übernimmt das vollständige Rentenmanagement. Abführung der Abgaben und Steuern, Auszahlung an den Versorgungsberechtigten etc. Dies führt das VdW als registrierte Zahlstelle für Trägerunternehmen durch. Die hierfür anfallenden Kosten für das Rentenmanagement sind bereits in der Anwartschaftsphase eingepreist.

Ja. Der Pensionssicherungsverein (PSV) „hängt“ sich mit seiner gesetzlichen Grundlage an den Durchführungsweg, hier die Unterstützungskasse. Da smart|pension eine rückgedeckte Unterstützungskassenversorgung ist, wird auch hier die 5-fache Jahresrente als Bemessungsgrundlage herangezogen. Wenn Sie also zwei Produkte bei gleicher Leistung miteinander vergleichen, sind die PSV-Beiträge identisch.

Arbeitnehmer:

Ja, die Anwartschaften werden über den PSVag in Köln vollumfänglich gegen Insolvenz abgesichert.

beherrschende GGF (bGGF):

Ja, die Rückdeckungsversicherung wird auf den bGGf und dessen Hinterbliebene verpfändet.

Der Rentenfaktor ist zu 100% garantiert und wird komplett auf das Vertragsguthaben angewandt – ohne wenn und aber. Da smart|pension eine beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ist, erhöhen die angesprochenen Renditen der Rückdeckungsversicherung die Rente in der Leistungsphase.

  • Ja, das Trägerunternehmen hat die Möglichkeit eine individuelle Kalkulation erstellen zu lassen.