Anders ist, die bAV dem
Leben anzupassen.
Und nicht abstrakten
Algorithmen.
Bis zu 75 % mehr Rente durch eine realitätsnahe Berechnungsgrundlage.
Darum ist unsere bAV so smart – Vorteile
Sichere Altersvorsorge
Mit smart|pension sind Sie optimal abgesichert, denn wir garantieren Ihnen als rückgedeckte Unterstützungskasse eine lebenslange Altersrente ab dem 67. Lebensjahr. In der Ansparphase wird dafür eine Rentenversicherung bei einem renommierten Versicherer abgeschlossen. In der Rentenphase wird die Ablaufleistung der Versicherung in das professionelle Vermögensmanagement der Unterstützungskasse überführt.
Mit smart|pension sind Sie optimal abgesichert, denn wir garantieren Ihnen als rückgedeckte Unterstützungskasse eine lebenslange Altersrente ab dem 67. Lebensjahr. In der Ansparphase wird dafür eine Rentenversicherung bei einem renommierten Versicherer abgeschlossen. In der Rentenphase wird die Ablaufleistung der Versicherung in das professionelle Vermögensmanagement der Unterstützungskasse überführt.
Wir bieten Ihnen neben der transparenten bAV Beratung von Beginn an eine lückenlose, monatsaktuelle Übersicht zur Entwicklung Ihrer Versorgungsansprüche. Fragen Sie uns, wir erklären Ihnen smart|pension leicht und verständlich.
Beispielrechnungen
Umfangreiche Leistungen mit garantiertem Rentenfaktor
Leistungsmerkmale SP24 und SP24-bGGF
Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfes erfolgt auf Basis der Leistungsmerkmale SP24 (Standard) sowie der Leistungsmerkmale SP24-bGGF (beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer). Beim SP24 ist der garantierte Rentenfaktor mit 40,27 pro 10.000 EUR kalkuliert, beim SP24-bGGF mit 45,36 pro 10.000 EUR.
- Kapitalisierung der Einmalzahlung in bis zu 10 Jahrestranchen (ratenweise Auszahlung)
- Der reguläre Rentenbeginn ist die Vollendung des 67. Lebensjahres
- Er kann aber in der Abrufphase ab dem 62. Lebensjahr bis zum 75. Lebensjahr frei und flexibel gewählt werden
- Todesfall-Leistung (Vertragsguthaben vor Rentenbeginn)
- 60% Hinterbliebenenrente ab Renteneintritt
- 1% garantierte Rentensteigerung pro Jahr (Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gem. § 16 BetrAVG) bei SP24
- bei SP24-bGGF Verzicht auf garantierte Rentensteigerung, zu Gunsten eines höheren Rentenfaktors möglich
- Überschussleistungen erhöhen die Rente
- Kalkulationsgewinne (Sterblichkeitsgewinne) verbleiben im Unternehmen