Anders ist, die bAV dem
Leben anzupassen.
Und nicht abstrakten
Algorithmen.
Bis zu 75 % mehr Rente durch eine realitätsnahe Berechnungsgrundlage.
Seit mehr als 25 Jahren sind wir als Full-Service-Anbieter für alle Themen rund um die bAV tätig. Auf Basis dieser Expertise hat Alexander Siegmund, Gründer der KPM | Pensions & Benefits GmbH, seit 2016 die Parameter der klassischen bAV grundlegend hinterfragt. Daraus entstand dann die ebenso innovative wie leistungsstarke bAV-Lösung smart|pension.
Mit smart|pension schließen wir die künfige Rentenlücke Ihrer Mitarbeiter maximal effizient. Sie profitieren vom sicheren außerbilanziellen Vermögensaufbau in der Ansparphase. Steuervorteile innerhalb der bAV, konservative Renditeerwartung und voller Insolvenzschutz inklusive. Die bAV mit dem höchsten und 100 % garantierten Rentenfaktor.
Darum ist unsere bAV so smart – Vorteile
Sichere Altersvorsorge
Mit smart|pension sind Sie optimal abgesichert, denn wir garantieren Ihnen als rückgedeckte Unterstützungskasse eine lebenslange Altersrente ab dem 67. Lebensjahr. In der Ansparphase wird dafür eine Rentenversicherung bei einem renommierten Versicherer abgeschlossen. In der Rentenphase wird die Ablaufleistung der Versicherung in das professionelle Vermögensmanagement der Unterstützungskasse überführt.
Mit smart|pension sind Sie optimal abgesichert, denn wir garantieren Ihnen als rückgedeckte Unterstützungskasse eine lebenslange Altersrente ab dem 67. Lebensjahr. In der Ansparphase wird dafür eine Rentenversicherung bei einem renommierten Versicherer abgeschlossen. In der Rentenphase wird die Ablaufleistung der Versicherung in das professionelle Vermögensmanagement der Unterstützungskasse überführt.
Wir bieten Ihnen neben der transparenten bAV Beratung von Beginn an eine lückenlose, monatsaktuelle Übersicht zur Entwicklung Ihrer Versorgungsansprüche. Fragen Sie uns, wir erklären Ihnen smart|pension leicht und verständlich.
Beispielrechnungen
Umfangreiche Leistungen mit garantiertem Rentenfaktor
Leistungsmerkmale SP24 und SP24-bGGF
Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfes erfolgt auf Basis der Leistungsmerkmale SP24 (Standard) sowie der Leistungsmerkmale SP24-bGGF (beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer). Beim SP24 ist der garantierte Rentenfaktor mit 40,27 pro 10.000 EUR kalkuliert, beim SP24-bGGF mit 45,36 pro 10.000 EUR.
- Kapitalisierung der Einmalzahlung in bis zu 10 Jahrestranchen (ratenweise Auszahlung)
- Der reguläre Rentenbeginn ist die Vollendung des 67. Lebensjahres
- Er kann aber in der Abrufphase ab dem 62. Lebensjahr bis zum 75. Lebensjahr frei und flexibel gewählt werden
- Todesfall-Leistung (Vertragsguthaben vor Rentenbeginn)
- 60% Hinterbliebenenrente ab Renteneintritt
- 1% garantierte Rentensteigerung pro Jahr (Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gem. § 16 BetrAVG) bei SP24
- bei SP24-bGGF Verzicht auf garantierte Rentensteigerung, zu Gunsten eines höheren Rentenfaktors möglich
- Überschussleistungen erhöhen die Rente
- Kalkulationsgewinne (Sterblichkeitsgewinne) verbleiben im Unternehmen
Individuelle Kalkulationen sind jederzeit möglich!
Ein Ansprechpartner zu allen Themen der bAV