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Anders ist, wenn smart
auf Pension trifft.

Die Wichtigsten Begriffe auf einen Blick

bAV

Betriebliche Altersversorgung ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zusagt.

Unterstützungs- kasse

Die Unterstützungskasse wird im Betriebsrentengesetz (§ 1b Abs. 4 BetrAVG) als eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung definiert, die betriebliche Altersversorgung in freier Vermögensanlage durchführt, dafür dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer auf ihre Leistungen aber keinen Rechtsanspruch gewähren darf.

VERMÖGENSVERWALTUNG

Mit der Anlage des Versorgungsvermögens unserer Mitgliedsunternehmen beauftragen wir renommierte Vermögensverwalter. Dort wird es in speziellen bAVPortfolios mit einem Riskmanagement analog den Anlagen herkömmlicher Versicherer verwaltet.

Rentenfaktor

Der Rentenfaktor weist die monatliche Rente pro 10.000 EUR des zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Versorgungskapitals aus.

Häufig gestellte Fragen zu unserer bAV – smart|pension by KPM

  • Die Anwartschaft bleibt dem ausgeschiedenen Mitarbeiter erhalten.
  • Der neue Arbeitgeber kann Mitglied im Versorgungswerk werden und die Versorgung fortführen.
  • In Absprache mit dem Versorgungswerk können bestehende Versorgungszusagen / laufende Renten erhöht werden.
  • Neue Versorgungsberechtigte können beitragsfrei in das Versorgungswerk aufgenommen werden.
  • Die Gewinne können als weiterer „Puffer“ für eine evtl. Nachschusspflicht genutzt werden.
  • Zu einer Nachschussverpflichtung kann es kommen, wenn alle Versorgungsberechtigten über ca. 94 Jahre alt werden und die im Durchschnitt erzielten  Kapitalerträge unter dem kalkulierten Zinssatz liegen.
  • Grundsätzlich gilt, je größer das Kollektiv im Unternehmen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Nachschussverpflichtung.
  • Umgekehrt werden durch die Kapitalanlage und Kalkulationsgewinne steuerfreie Vermögensreserven aufgebaut.
  • Die Kapitalanlage in der Rentenbezugsphase hat seit 2014 eine durchschnittliche Rendite von 4,7 % p.a. erwirtschaftet.
  • Vor Rentenbeginn wird das Vertragsguthaben inkl. Überschüssen an die Erben ausgezahlt. Gibt es keine Erben, wird das Vertragsguthaben dem Trägerunternehmen gutgeschrieben.
  • Nach Rentenbeginn werden 60% der Rente an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Gibt es keine Erbberechtigten, wird das Vertragsguthaben dem Trägerunternehmen gutgeschrieben.

Vor Rentenbeginn:

  • Die Aufnahmegebühr beträgt pro Trägerunternehmen 645,- EUR einmalig.
  • Die monatliche Verwaltungsgebühr beträgt für die ersten 10 versorgungsberechtigten Personen jeweils 8,20 EUR, für alle weiteren jeweils 4,20 EUR.
  • Beide Kostenpunkte werden separat ausgewiesen und sind (als steuerlich voll abzugsfähige Betriebsausgaben) zusätzlich zum Versorgungsbeitrag zu entrichten.

Nach Rentenbeginn:

  • Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft übernimmt das vollständige Rentenmanagement, also auch die Abführung aller Steuern und Abgaben sowie die Auszahlungen an die Versorgungsberechtigten. Dies führt es als registrierte Zahlstelle für Trägerunternehmen durch. Die für das Rentenmanagement anfallenden Kosten sind bereits in den Gebühren der Anwartschaftsphase eingepreist.

Arbeitnehmer:

  • Ja, die Anwartschaften werden über den PSVag in Köln vollumfänglich gegen Insolvenz abgesichert. Auch bei Privatinsolvenz von Versorgungsberechtigten kann nicht auf deren Versorgungsvermögen zugegriffen werden.

beherrschende GGF (bGGF):

  • Ja, die Rückdeckungsversicherung wird auf den bGGf und dessen Hinterbliebene verpfändet.

Der Rentenfaktor ist zu 100 % garantiert und wird komplett auf das Vertragsguthaben angewandt – ohne Wenn und Aber. Da smart|pension eine beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ist, erhöhen alle Überschüsse der Rückdeckungsversicherung die Rente in der Leistungsphase.

  • Ja, jedes Trägerunternehmen hat die Möglichkeit, seine bAV in smart|pension individuell kalkuliert zu bekommen.